FAQ
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110€ pro Behandlung für Säuglinge/Kinder/Erwachsene
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Die Osteopathie ist grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung. Jedoch beteiligen sich mittlerweile ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen. Unter folgender Link finden Sie nähre Informationen dazu gesetzliche Krankenkassen
Die Kostenberechnung der Osteopathie für die private Krankenkassen oder Beihilfen u.Ä. erfolgt gemäß der Gebührenverordnung der Heilpraktiker (GebüH). Bitte informieren Sie sich vor dem Termin bei Ihrer Krankenkasse.
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Sie zahlen wie gewünscht (SumUp) im Anschluss der Behandlung und erhalten hierfür eine Rechnung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen können.
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Eine osteopathische Behandlung kann zwischen 45-60 Minuten dauern. Eine Sitzung besteht aus eine ausführliche Anamnese, Untersuchung, Behandlung, Diagnoseerstellung sowie eine Nachsprechzeit ist mit eingeplant.
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Durch mein Bachelor und Master Studium in Osteopathie (M.Sc. Ost.), sowie die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktikerin und meine Verbandzugehörigkeit im Verband der Osteopathen Deutschlands (VOD) e.V. werden meine Leistungen anerkannt.
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Falls es bereits ärztliche Diagnosen (Arztbrief, Blutbild, Stuhlprobe) gibt oder bildgebende Verfahrensmaterialien (Röntgenbilder, MRT), aber auch U-Heft bei Kindern, Mutterpass bei Schwangeren und Mamas vorliegen, können Sie diese gerne mitbringen.